KANZLEI DR. SCHAEFER IN MÜNCHEN – IHRE ADRESSE IN SACHEN MARKENRECHT

Die Nutzung von Marken und Kennzeichen sind wichtige Bestandteile eines betriebswirtschaftlichen Unternehmens: Kunden verknüpfen häufig die Identifizierung eines Unternehmens und die Qualität seiner Produkte mit einem unterscheidungskräftigen Kennzeichen. Aufgrund der mit einem etablierten Kennzeichen einhergehenden Monopolstellung können diese einen beträchtlichen Vermögenswert darstellen.

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Tel.: 089 - 896 744 010 0

UNSERE LEISTUNGEN IM MARKENRECHT UND KENNZEICHENRECHT:

  • Durchführung von Kennzeichen- und Markenrecherche auf Identität und Ähnlichkeit
  • Beratung und Vertretung bei der Anmeldung einer nationalen Marke, Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke
  • Laufende Markenüberwachung (Monitoring) und Beratung zu Markenpflege
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnung oder Klage wegen Kennzeichen- oder Markenverletzung, einschließlich einstweiliger Verfügung
  • Überprüfung und Erstellung von Lizenzvertrag, Koexistenzvereinbarung und Abgrenzungsvereinbarung sowie Know-how-Vertrag
  • Beratung bei der Einführung eines neuen Kennzeichens am Markt, z.B. Marke, Unternehmenskennzeichen oder Titel (für Buch, Zeitschrift, Filme, Software, Webseiten u.a.)
  • Überprüfung von Werbung und Marketingmaßnahmen beim Einsatz von fremden Marken und Kennzeichen (z.B. Anzeigen, Google Ads, Metatags etc.)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Schadensersatz und Kostenerstattung
  • IP-Compliance: Beratung zu den rechtlichen Instrumenten im Rahmen der unternehmenseigenen Kennzeichen- und Markenstrategie
  • Beratung und Vertretung bei Verfahren vor dem Markenamt, z.B. im Widerspruchsverfahren, bei Antrag auf Nichtigkeit oder Antrag auf Verfall

SPEZIALISIERTE HILFE VOM ANWALT IM MARKENRECHT

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich Markenrecht und Kennzeichenrecht verfügt die Kanzlei Dr. Schaefer über eine ausgezeichnete Expertise auf diesem Rechtsgebiet. Zu den typischen Markenformen gehört die Wortmarke, die Bildmarke, oder Kombinationen aus diesen, ebenso wie die Farbmarke, Hörmarke und die Formmarke (3D-Marke). Neben den Marken zählen zum Kennzeichenrecht insbesondere auch das Namensrecht, der Titelschutz, das Unternehmenskennzeichen und der Werktitel sowie die geografische Herkunftsangaben.

Schildern Sie uns einfach Ihre Situation – wir freuen uns Sie kennenzulernen.

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