KANZLEI DR. SCHAEFER IN MÜNCHEN – IHRE ADRESSE IN SACHEN WETTBEWERBSRECHT

Der Einsatz von Werbung und Marketing sind unabdingbare Bestandteile des Außenauftritts für Unternehmen und Freiberufliche. Hierbei gilt es jedoch eine Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. An erster Stelle stehen die Regelungen des Wettbewerbsrechts, insbesondere des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Gefördert und geschützt wird der sogenannte Leistungswettbewerb, kurz: die Förderung der eigenen Absatztätigkeit mit den Mitteln eigener Leistung, also Qualität, Preiswürdigkeit, Service etc. Im Gegensatz dazu stehen der Behinderungswettbewerb und der Nichtleistungswettbewerb. Hier wird versucht, mit leistungsfremden Mitteln, wie z.B. Kundentäuschung, unzumutbarer Belästigung oder gezielter Behinderung von Konkurrenten, einen Vorsprung vor Mitbewerbern zu erlangen.

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Tel.: 089 - 896 744 010 0

UNSERE LEISTUNGEN IM WETTBEWERBSRECHT UND WERBERECHT:

  • Beratung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und Werbeaussagen
  • Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung
  • Außergerichtliche Vertretung bei Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Gerichtliche Vertretung bei Antrag auf einstweilige Verfügung und bei Klage
  • Erstellung und Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Rechtskonforme Ausgestaltung von Internetangeboten und Webshops
  • Beratung bei der Gestaltung von Werbung und Marketingmaßnahmen, auch im Hinblick auf die Einhaltung berufsrechtlicher Regelungen
  • Beratung zu Informationspflichten im Fernabsatz
  • Überprüfung und Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarung und Abreden zu Wettbewerbsverbot
  • Beratung zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie vor Verrat
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß (UWG), z.B. irreführende Werbung, unlautere Nachahmung, vergleichende Werbung, unzumutbare Belästigung (z.B. Email-Werbung etc.), Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) oder gegen Informationspflichten im Fernabsatz (z.B. Widerrufsbelehrung etc).

SPEZIALISIERTE HILFE IM WETTBEWERBSRECHT UND WERBERECHT

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und spezielle Kenntnisse in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Werberecht, belegt durch die Befugnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich:
Tel.: 089 - 896 744 010 0

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